Kategorie-Archiv: Deutsche Post

Wer haftet bei Verlust von Paketen und Briefen?

Jeder kennt das Szenario: Sie haben ein Paket oder einen Brief erwartet, aber es kommt einfach nicht an. In solchen Fällen kann es schwierig sein, herauszufinden, was passiert ist und wie man das Problem lösen kann. In diesem Ratgeber werden wir uns mit den wichtigsten Fragen rund um das Thema „Verlorene Pakete und Briefe“ beschäftigen. Wir werden Ihnen zeigen, wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Paket verloren geht, wer für den Verlust verantwortlich ist und wie Sie eine Entschädigung fordern können.

Wie melde ich ein verlorenes Paket?

Normalerweise ist es die Aufgabe des Absenders, den Verlust eines Pakets zu melden. Der Absender hat das Paketporto bezahlt und ist somit der Vertragspartner des Paketdienstes. Außerdem hat der Absender den Beleg über den Versand des Pakets, der für die Beantragung einer Nachforschung oder Entschädigung benötigt wird. Allerdings haben in Deutschland auch Empfänger das Recht, Ansprüche geltend zu machen. Dieses Recht ist im § 421 HGB festgelegt und kann nicht durch die AGB der Paketdienste außer Kraft gesetzt werden.

Was, wenn der Absender eine Nachforschung verweigert?

Sollte der Absender sich weigern, eine Nachforschung einzuleiten, verletzt er seine vertraglichen Nebenpflichten. Dies ist besonders wichtig, wenn Pakete von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden, wie zum Beispiel bei Verkäufen über eBay. In solchen Fällen können Sie als Empfänger selbst eine Nachforschung einleiten und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.

Wer erhält die Entschädigung für verlorene Pakete?

Wenn der Absender vom Paketdienst eine Entschädigung für ein verlorenes Paket erhält, muss er das Geld anschließend an den Empfänger weiterleiten. Bei Käufen von professionellen Versandhändlern trägt der Verkäufer das Transportrisiko. Das bedeutet, dass der Verkäufer in diesem Fall die Verantwortung für den sicheren Versand der Ware hat und bei Verlust oder Beschädigung des Pakets den Kaufpreis zurückerstatten oder eine Ersatzlieferung vereinbaren muss.

DHL-Paket verloren gegangen: Was tun? (Lösung)

Verzögerungen oder verlorene Pakete bei DHL: So geht man vor Es ist wichtig, zwischen verspäteten und verlorenen DHL-Paketen zu unterscheiden. Falls das Paket innerhalb einer Woche nicht zugestellt wird, ist es meist nicht sinnvoll, sich sofort bei DHL zu beschweren. Allerdings gibt es unterschiedliche Situationen, die eine Nachforschung rechtfertigen:
  1. Wenn das Paket innerhalb von 7 Tagen regelmäßige Updates erhält, ist es wahrscheinlich nur verzögert und nicht verloren.
  2. Sollte das Paket jedoch innerhalb einer Woche keine neuen Statusaktualisierungen erhalten, könnte es als verloren gelten und eine Nachforschung ist ratsam.
  3. Bei Paketen, die als „Zugestellt an: Zentrale Paketermittlung“ gelten, sollte ebenfalls eine Nachforschung beauftragt werden.
Ausnahmen und besondere Fälle sind beispielsweise die Vorweihnachtszeit, in der längere Lieferzeiten üblich sind, und Auslandssendungen, die je nach Land unterschiedliche Zustellzeiten haben.

Was tun, wenn ein Paket verloren geht?

Wenn ein Paket unterwegs verloren geht, kann der Käufer gegenüber dem Händler den Kaufpreis zurückfordern bzw. den erneuten Versand der bestellten Ware aushandeln. Der Händler, der den Vertrag mit dem Transportdienstleister schloss, muss dann seine Ansprüche an diesen weitergeben. Sollte der Empfänger das Risiko tragen (z.B. beim Privatverkauf), sollte er dem Absender ein formloses Schreiben schicken und für Details sorgen (beide Adressen, Sendungsnummer, etc.). Bei einem standardmäßig versicherten Paket können Entschädigungen bis zu 500 Euro geltend gemacht werden. Der Beleg der Rechnung hilft, da der Wert der Ware dem Transporteur nachgewiesen werden muss. Bei besonders wertvoller Ware können Pakete auch höher versichert werden, meist bis zu einem Höchstwert von 25.000 Euro. Dies kann aber bei Anbietern variieren. Sogar beim Kunstversand können noch höhere Versicherungssummen in Betracht gezogen werden. Daher ist der versicherte Transport immer vorzuziehen, da ohne eine solche Versicherung Ansprüche nicht geltend gemacht werden können.

Wer haftet möglicherweise für den Verlust des Paketes?

Die Haftung für verlorene Pakete hängt vom Vertragsverhältnis der beteiligten Parteien ab: B2B-Verträge, Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowie Privatverkäufe. Die Haftungsregelungen variieren in jedem Fall. Bei B2B-Verträgen beginnt die Haftung des Käufers mit der Übergabe an den Transportdienstleister, während bei Verkäufen an Verbraucher die Haftung erst mit der Annahme des Pakets beginnt. Die Haftungsdauer für Verkäufer beträgt standardmäßig zwei Jahre. Bei Privatverkäufen wechselt die Haftung bei Übergabe an den Transportdienstleister zur kaufenden Partei. Um Ärger zu vermeiden, sollte auf versicherten Versand bestanden werden, obwohl dies die Kosten leicht erhöht. Versicherungssummen variieren je nach Paketdienst: DHL- und Hermes-Pakete sind bis 500 Euro, DPD-Pakete bis 520 Euro und GLS-Pakete bis 750 Euro versichert. Höhere Versicherungen sind möglich, kosten jedoch mehr. Die Preise für standardmäßig versicherte Pakete liegen zwischen 4,00 und 4,40 Euro, während DHL- und Hermes-Päckchen etwas günstiger sind (3,70 Euro), wobei DHL-Päckchen nicht versichert sind.

Gibt es Entschädigungen bei verlorenen Paketen?

Ist das Paket nun verloren, so kann man Erstattungen erhalten, die je nach Paketdienst variieren. Bei DHL-Päckchen ist das leider nicht möglich. Bei Hermes kann man jedoch Sendungen bis zu 50 Euro versichern lassen und bei DHL- und Hermes-Pakete sind es bis zu 500 Euro, DPD-Pakete bis 520 Euro und GLS-Pakete bis 750 Euro. Wenn der Wert des Pakets über diesem Betrag liegt, kann es sinnvoll sein, eine höhere Versicherungssumme zu wählen, da die Paketdienste sonst eine Erstattung wertvoller Fracht ausschließen. Normalerweise kostet ein versichertes Paket zwischen 4,00 und 4,40 Euro. DHL- und Hermes-Päckchen sind mit 3,70 Euro etwas günstiger, aber leider ohne Versicherung.

Wer kann eine Nachforschung bei verlorenen Paketen beauftragen?

Sowohl der Absender als auch der Empfänger haben beim Paketdienst das Recht, eine Nachforschung zu beauftragen oder Schadenersatz für das verlorene Paket zu fordern. Obwohl der Absender den Vertrag mit dem Paketdienst abgeschlossen hat und die Einlieferquittung besitzt, steht dem Empfänger nach § 421 HGB ebenfalls das Recht zu, die Nachforschung zu beauftragen oder Schadenersatz zu verlangen. Sollte man am Telefon von den Mitarbeitern der Paketdienste darauf hingewiesen werden, dass man keine Nachforschung beauftragen kann, sollte man um ein Gespräch mit einem Vorgesetzten bitten oder einen schriftlichen Reklamationsbrief per Einschreiben versenden. Falls auch das nicht hilft, besteht natürlich immer noch die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten unter Zuhilfenahme eines Anwaltes, was selbstverständlich aber nur bei einem hohen Paketwert Sinn macht.  

Möglichkeiten für telefonische Beschwerden

  • 0228-4333112 – Allgemeiner DHL-Kundenservice, Montag bis Freitag – 07:00 Uhr – 20:00 Uhr, Samstag – 07:00 Uhr – 16:00 Uhr (üblicher Tarif)
  • 0228-28609898 – DHL zentrale Service-Hotline, Montag bis Freitag – 07:00 Uhr – 22:00 Uhr (0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG; maximal 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen)
  • 01806-3453001 – DHL nationaler Expressversand, Montag bis Freitag – 07:00 Uhr – 20:00 Uhr, Samstag – 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • 01806-3453003 – DHL internationaler Expressversand, Montag bis Freitag – 07:00 Uhr – 20:00 Uhr, Samstag – 07:00 Uhr – 16:00 Uhr (0,20 Euro/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG; höchstens 60 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen)

Brief beschriften: Absender/Empfänger richtig platzieren

Briefumschlag richtig beschriften - Absender & Empfänger
Die korrekte Platzierung des Absenders auf einem Brief ist entscheidend für eine reibungslose Zustellung durch die Deutsche Post. Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Empfehlungen zur Absenderangabe auf Briefen.

Empfehlungen für die Absenderpositionierung

  1. Platzieren Sie den Absender in der linken oberen Ecke des Briefumschlags.
  2. Bei Fensterbriefumschlägen kann der Absender auch oberhalb der Empfängeradresse in einer kleinen Schriftzeile stehen.
  3. Vermeiden Sie, den Absender unten links oder rechts auf dem Umschlag zu schreiben, da dies die Sortieranlagen verwirren kann.
Briefumschlag richtig beschriften - Absender & Empfänger  

Richtlinien für die Absenderangabe

  • Orientieren Sie sich an der Position der Briefmarke, die immer rechts oben auf dem Umschlag platziert ist. Der Absender sollte auf der gegenüberliegenden Seite (links oben) stehen.
  • Achten Sie darauf, dass der Absender bei Auslandssendungen immer in der linken oberen Ecke steht und „GERMANY“ ergänzt wird. In manchen Ländern, wie der Schweiz, ist es nicht erlaubt, den Absender oberhalb der Empfängeradresse zu platzieren.
  • Bei Fensterbriefumschlägen sollte die Absenderadresse einzeilig, nicht unterstrichen, in kleiner Schriftart und mit deutlichem Abstand zur Empfängeradresse stehen.

Absender auf der Rückseite des Briefumschlags

Die Deutsche Post empfiehlt, den Absender nicht in der sogenannten Lesezone (zwischen 4 cm vom oberen Rand und 1,5 cm vom unteren Rand) auf der Rückseite des Briefumschlags zu platzieren. Wenn Sie den Absender jedoch außerhalb dieser Zone, beispielsweise am oberen Rand der Rückseite, angeben, ist dies zulässig.

Versand von Briefen ohne Absender

Obwohl die Deutsche Post empfiehlt, dass jeder Brief einen Absender haben sollte, werden auch Briefe ohne Absender befördert. Beachten Sie jedoch, dass unzustellbare Briefe ohne Absender zum Servicecenter Briefermittlung geschickt und geöffnet werden. Insgesamt ist es wichtig, den Absender auf einem Brief korrekt zu platzieren, um eine erfolgreiche Zustellung zu gewährleisten. Befolgen Sie die Empfehlungen der Deutschen Post, um den Absender richtig anzugeben und mögliche Verzögerungen oder Probleme bei der Zustellung zu vermeiden.

Porto 2023: Warensendungen & Bücher

Das Porto für Bücher- und Warensendungen (BüWa) bleibt im Jahr 2023 unverändert. Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen, die Sie über das Porto 2023 für BüWa kennen sollten. Bücher- und Warensendungen 2023: Preise und Maße
  • BüWa bis 500g: 1,95 Euro
  • BüWa bis 1kg: 2,25 Euro
  • Maximale Dicke: 5 cm (bis 2019 waren 15 cm möglich)
  • Genaue Maximalmaße: 35,3 x 25 x 5 cm
  • Sendungen können verschlossen werden; keine Musterbeutelklammern erforderlich
Seit einigen Jahren spielt es keine Rolle mehr, ob Sie Waren oder Bücher verschicken. Die seit 2020 eingeführte Versandart „Bücher- und Warensendung“ gilt gleichermaßen für Bücher und Waren. Persönliche Mitteilungen an den Empfänger sind in der Sendung nicht gestattet, jedoch sind eine Rechnung oder ein Lieferschein erlaubt. Für detaillierte Informationen besuchen Sie  https://shop.deutschepost.de/briefversand/spezielle-versandformen/buecher-und-warensendungen Portoübersicht für Bücher- und Warensendungen 2023    
Versandart Maße und Gewicht Portopreis
Bücher- und Warensendung 500
  • Länge:   bis 35,3 cm
  • Breite:   bis 25 cm
  • Höhe:   bis 5 cm
  • Gewicht:   bis 500 g
1,95 Euro
Bücher- und Warensendung 1000
  • Länge:   bis 35,3 cm
  • Breite:   bis 25 cm
  • Höhe:   bis 5 cm
  • Gewicht:   bis 1.000 g
2,25 Euro
 

Reduzierte Höhe auf 5 cm sorgt für Unzufriedenheit

Viele Kunden kritisieren die reduzierte Sendungsdicke von 15 cm auf 5 cm. Ein Mitarbeiter der Deutschen Post erklärte dazu in einem Interview bei boersenblatt.net, dass die Anpassung der Maße dazu dient, den Platz in den gelben Briefbehältern besser auszunutzen und Zustellern unnötige Wege zur Ablage zu ersparen.
Fazit
Das Porto für Bücher- und Warensendungen bleibt im Jahr 2023 unverändert. Achten Sie auf die aktuellen Maximalmaße und Versandkosten, um Ihre Sendungen reibungslos und kostengünstig zu verschicken. Informieren Sie sich regelmäßig über mögliche
Änderungen bei den Versandbedingungen, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Deutsche Post als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nutzen Sie auch hilfreiche Online-Ressourcen wie www.deutschepost.de und YouTube-Infovideos, um weitere Informationen und Tipps zum Versand von Bücher- und Warensendungen zu erhalten.

Optimierung Ihrer Bücher- und Warensendungen

Um das Beste aus Ihren Bücher- und Warensendungen herauszuholen, sollten Sie auch auf die Optimierung Ihrer Verpackung achten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Sendungen die festgelegten Maximalmaße nicht überschreiten, um Zusatzkosten zu vermeiden. Verwenden Sie eine angemessene Verpackung, um Ihre Waren und Bücher vor möglichen Transportschäden zu schützen. Beachten Sie auch die Vorgaben der Deutschen Post bezüglich der Sendungsbeschriftung, um Verzögerungen oder Unstimmigkeiten bei der Zustellung zu vermeiden.

Zusammenarbeit mit der Deutschen Post

Eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Deutschen Post sind ebenfalls wichtige Faktoren für einen erfolgreichen Versand von Bücher- und Warensendungen. Wenn Sie regelmäßig Sendungen verschicken, kann es sinnvoll sein, einen Geschäftskundenvertrag mit der Deutschen Post abzuschließen, um von zusätzlichen Vorteilen wie Rabatten oder einem persönlichen Ansprechpartner zu profitieren. Insgesamt ist das Porto für Bücher- und Warensendungen im Jahr 2023 unverändert, sodass Sie weiterhin von den gewohnten Konditionen profitieren können. Halten Sie sich an die festgelegten Maße und Versandkosten, um reibungslose und kosteneffiziente Sendungen zu gewährleisten. Informieren Sie sich regelmäßig über Aktualisierungen und nutzen Sie die Unterstützung der Deutschen Post, um Ihren Versandprozess kontinuierlich zu optimieren.

Briefporto Preise 2024: Aktuelle Preisliste der Deutschen Post

Briefporto 2024: Preise für Briefe und Postkarten Die aktuellen Briefporto-Preise für das Jahr 2024 sind wie folgt:  
Versandart innerhalb Deutschlands in das Ausland
 Postkarte:  0,70 Euro  1,00 Euro
 Standardbrief bis 20g:  0,85 Euro  1,10 Euro
 Kompaktbrief bis 50g:  1,00 Euro  1,70 Euro
 Großbrief bis 500g:  1,60 Euro  3,70 Euro
 Maxibrief bis 1 kg  2,75 Euro  7,00 Euro
 Maxibrief Plus bis 2 kg:  4,95 Euro  17,00 Euro
 Bücher-/Warensendung 500g:  1,95 Euro  –
Bücher-/Warensendung 1kg:  2,25 Euro  –
  Diese Preise gelten ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Ergänzungsmarken und Briefmarken mit den neuen Portowerten können in Postfilialen und auf shop.deutschepost.de erworben werden.

Maße und Gewichte für Briefsendungen

Die zulässigen Maße und Gewichte für die verschiedenen Briefarten sind:
  • Postkarte: 12,5 x 23,5 cm, max. 14 Gramm
  • Standardbrief (20 Gramm): 12,5 x 23,5 cm und 0,5 cm dick
  • Kompaktbrief (50 Gramm): 12,5 x 23,5 cm und 1 cm dick
  • Großbrief (500 Gramm): 35,3 x 25 cm und 2 cm dick
  • Maxibrief (1 kg): 35,3 x 25 cm und 5 cm dick
  • Bücher-/Warensendung (500g oder 1kg): 35,3 x 25 x 5 cm

Maxibrief Plus: Details und Preise

Der Maxibrief Plus kostet 4,95 Euro innerhalb Deutschlands und 17,00 Euro ins Ausland. Er darf höchstens 2 kg wiegen. Die Summe aus Länge, Breite und Höhe darf maximal 90 cm betragen, wobei die längste Seite maximal 60 cm, die Breite maximal 30 cm und die Höhe maximal 15 cm betragen darf.

Zusatzleistungen für Briefsendungen

Die Preise für zusätzliche Leistungen bei Briefsendungen sind:
  • Einwurfeinschreiben: + 2,35 Euro (nur innerhalb Deutschlands)
  • Normales Einschreiben: + 2,65 Euro (Deutschland), + 3,50 Euro (Ausland)
  • Einschreiben mit Rückschein: + 4,85 Euro (Deutschland), + 5,70 Euro (Ausland)
  • Einschreiben Eigenhändig: + 4,85 Euro (Deutschland), + 5,70 Euro (Ausland)
  • Priobrief: + 1,10 Euro (nur innerhalb Deutschlands)

Hintergrund der Briefporto-Erhöhung

Die Deutsche Post empfand die Briefporto-Erhöhung zum 1. Januar 2022 als zu gering. Sie begründet die Notwendigkeit einer Erhöhung mit Lohnkostensteigerungen, steigenden Stückkosten durch sinkende Briefmengen, höherer Inflation und zusätzlichen Kosten für einen klimafreundlicheren Briefdienst. Die Bundesnetzagentur hingegen erklärt die moderate Erhöhung mit dem starken Paketaufkommen, das zur Lastendeckung und Entlastung des Briefbereichs beiträgt.

Auswirkungen auf Werbebriefe

Firmenkunden müssen mit einer Preiserhöhung von 6 bis 7% für Werbebriefe (Dialogpost) rechnen:
  • Dialogpost bis 20g: von 28 auf 30 Cent
  • Dialogpost bis 50g: von 35 auf 37 Cent
Die Deutsche Post begründet die Preiserhöhung mit steigenden Kosten für Betriebsmittel, Energie- und Transportleistungen sowie dem Anspruch, weiterhin faire Löhne zu zahlen.

Zukunft des Briefportos

Gerüchte über eine Erhöhung des Briefportos auf 1 Euro kursierten bereits im August 2021. Während die Portoerhöhung von 2019 bis 2021 ausblieb, war für 2022 eine Portoerhöhung zu erwarten. Die Bundesregierung änderte die Porto-Berechnungsformel zugunsten der Deutschen Post, sodass nun auch das Porto im europäischen Ausland berücksichtigt wird. Trotz einer Steigerung der Briefmengen im zweiten Quartal 2021 um 6,7% im Vergleich zum zweiten Quartal 2020, argumentiert die Deutsche Post weiterhin, dass die Briefzentren und Zusteller aufgrund sinkender Briefmengen weniger ausgelastet sind und dadurch pro einzelne Sendung höhere Stückkosten entstehen. Fazit Die aktuellen Briefporto Preise für 2024 bringen moderate Erhöhungen für verschiedene Briefarten und zusätzliche Leistungen. Die Preise gelten bis Ende 2024, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Briefmengen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren entwickeln werden. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Portoänderungen, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.   Weitere externe Quellen:
  1. https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-in-deutschland.html

Paket- und Briefwaagen im Büroalltag – Lohnt der Kauf?

briefwaage digital

Werden sehr viele Pakete und sehr viel Post verschickt, ist das Wiegen im Post Shop unpraktisch. Daher finden sich Briefwaagen und Paketwagen vor allem auch in Büros und im Einzelhandel. Bei der Auswahl sollte jedoch auf einige Faktoren geachtet werden.

Digitalwaage oder Federwaage?

Bei den Briefwagen wird in digitale Modelle und in Federwaagen unterschieden. Federwagen können energieunabhängig betrieben werden. Allerdings haben sie auch kleine Auflageflächen und meist ist die Anzeige schwerer abzulesen. Das erschwert exakte Angaben.

Digitalwaagen benötigen eine Energiezufuhr, haben jedoch ein sehr gut abzulesendes Display. Sie werden in verschiedenen Größen angeboten und können zudem zusätzliche Funktionen aufweisen.

Wenn sehr viele Briefe und zusätzlich auch Pakete verschickt werden sollen, sind die Digitalwaagen die praktischere Wahl.

Mess-Genauigkeit und maximale Belastbarkeit

Ein Unterschied von ein bis zwei Gramm kann darüber entscheiden, ob eine Sendung unterfrankiert ist und nicht rechtzeitig beim Empfänger ankommt. Das ist nicht nur ärgerlich und verursacht Zusatzkosten und Verzögerungen, sondern kann bei Fristsachen auch größere Probleme nach sich ziehen. Die Mess-Genauigkeit sollte bei einer Brief- und Paketwaage daher sehr hoch ausfallen. Messschritte von 0,01 bis 0,1 g sind ebenfalls von Vorteil.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die maximale Belastbarkeit. Werden ausschließlich Briefe versendet, reicht ein Modell für 500 bis 3.000 Gramm. Für schwerere Pakete eine Paketwaage oder eine sogenannte Plattformwaage gewählt werden. Da die Wiegeschritte bei diesen aber größer ausfallen, eignen sie sich nicht zwangsläufig als Briefwaagen.

Funktionen einer digitalen Briefwaage

Digitale Briefwaagen bieten meist mehrere Funktionen. Praktisch sind unter anderem:

  • TARA beziehungsweise Zuwiegefunktion
  • Haltefunktion zum Speichern von Gewichten
  • Wiegen in verschiedenen Gewichtseinheiten

Wann lohnt sich die Anschaffung einer Brief- und Paketwaage?

Die Anschaffung einer Briefwaage oder Paketwaage ist immer dann sinnvoll, wenn ein hohes Versandaufkommen vorliegt und das Frankieren sowie die Abgabe bei der Deutschen Post beschleunigt werden sollten. Auch wer es bevorzugt, die Frankierung online vorzunehmen, profitiert von einer eigenen Paket- und Briefwaage. Beim Kauf sollte jedoch auf die individuelle Eignung geachtet werden. Neben den bereits erwähnten Faktoren kommt es dabei auch auf die Größe der Wiegefläche an. Bei kleineren Modellen bemessen diese häufig nur wenige Zentimeter, wodurch sie sich weniger für Großbriefe und größere Pakete eignen.

Quelle: Mehr zum Thema Eichung von Waagen findet man hier

POSTIDENT Verfahren der Deutschen Post erhält Videochat Funktion

deutsche post postident verfahren

Wollte man sich bisher über das Postident-Verfahren legitimieren, musste man sich auf den Weg in eine Postfiliale machen, dabei auf die Öffnungszeiten achten und unter Umständen lange anstehen. Mit Postident Video, dem neuen Serviceangebot der Deutschen Post, gehört das der Vergangenheit an. Mit Hilfe einer Webcam kann man die Legitimation ganz bequem von zu Hause aus durchführen und mit dem Smartphone oder Tablet funktioniert der neue Service sogar völlig ortsunabhängig.

Postident Video soll die Legitimierung deutlich beschleunigen

Postident ist ein weit verbreitetes Angebot, bei dem Unternehmen die Deutsche Post damit beauftragen, eine Person eindeutig zu identifizieren. Das Postident-Verfahren wird vor allem von Banken genutzt, um etwa im Rahmen einer Kontoeröffnung die Identität einer Person rechtssicher festzustellen. Das ist nötig, um die Auflagen des Geldwäschegesetzes zu erfüllen. Aber auch andere Unternehmen, zum Beispiel Telekommunikationsanbieter, greifen auf das Verfahren zurück.

Bisher musste man sich als Privatperson mit dem Aufweis auf den Weg in eine Postfiliale machen, dort wurden die Daten vom Ausweisdokument abgeglichen, von beiden Seiten mit der Unterschrift bestätigt und anschließend weitergeleitet. Ein zeitintensiver Vorgang, der mit Postident Video nicht nur schneller, sondern auch bequemer wird.

Service ist täglich verfügbar

Mit dem neuen Postident Video-Angebot der Deutschen Post, können sich Personen zukünftig von zu Hause aus über einen einfachen Videochat legitimieren. Der neue Service ist täglich von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr verfügbar und bietet damit vor allem berufstätigen Personen einen Vorteil, deren Arbeitszeit nicht mit den Öffnungszeiten der Postfilialen kompatibel ist. Durch eine höhere Konversion und beschleunigte Prozesse hat Postident Video aber auch Vorteile für das auftraggebende Unternehmen.

Damit man das neue Legitimationsverfahren der Deutschen Post nutzen kann, müssen technische Voraussetzungen erfüllt sein. Man benötigt:

  • Den eigenen Personalausweis oder Reisepass
  • Einen PC mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher
  • Ein Mobiltelefon
  • POSTIDENT Verfahren erklärt auf Youtube

    Identifizierung in mehreren Schritten

    In der Regel wird man als Privatperson direkt von der Webseite der Bank zum neuen Postident-Portal geleitet, wo man sich zwischen der klassischen Legitimation der Filiale und dem neuen Postident Video-Angebot entscheiden kann. Die Videolegitimation läuft dann in mehreren Schritten ab. Im ersten Schritt gibt man die persönlichen Daten in ein Formular ein oder vervollständigt die Daten, die dem Postident-Portal bereits von der Bank übergeben wurden. Neben Vor- und Nachnamen, sowie der Adresse und Kontaktinformationen, werden in diesem Schritt auch Daten vom Ausweisdokument abgefragt, mit dem die Identifikation durchgeführt werden soll. Der Geburtsort, die Ausweisnummer und einige andere Daten werden in entsprechend vorgefertigte Felder eingetragen. Anschließend aktiviert man die Webcam des PCs und erlaubt dem Webbrowser, auf das Bild der Webcam zuzugreifen. Die Webseite der Deutschen Post bietet anschließend die Möglichkeit, die Webcam und das Mikrofon im Vorfeld zu testen, damit die Legitimation problemlos durchgeführt werden kann. Sind die Vorbereitungen abgeschlossen, wird man direkt über einen Videochat mit einem Call Center-Mitarbeiter der Deutschen Post verbunden, der durch den Legitimationsprozess führt. Während des Videochats wird das Ausweisdokument auf Echtheit geprüft, außerdem werden Fotos von der Vorder- und Rückseite des Ausweises und vom Antragsteller angefertigt. Damit das Postident Video-Verfahren abgeschlossen werden kann, bekommt man anschließend eine SMS-TAN auf das Mobiltelefon gesendet, die im Postident-Portal in das entsprechende Feld eingegeben werden muss. Die Deutsche Post garantiert, dass der gesamte Vorgang verschlüsselt durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass die Daten nicht in falsche Hände gelangen.

    Zukünftig auch direkt auf dem Smartphone nutzbar

    Die Deutsche Post will den neuen Postident-Video Service noch deutlich ausbauen. Ab Juli sollen entsprechende Apps für die weit verbreiteten Smartphone-Betriebssysteme iOS und Android verfügbar sein, mit denen Kunden die Möglichkeit haben, die Legitimation über das Postident Video-Verfahren direkt auf dem Smartphone durchzuführen. Mit Postident Video auf dem Smartphone ist man völlig ortsunabhängig und kann erforderliche Legitimationen sogar unterwegs vornehmen. Mehr Infos auf dpdhl.com

    Preisanpassung ab 1. Januar 2015 – Deutsche Post

    Mit 1. Januar 2015 plant die Deutsche Post eine Preisänderung. Das bedeutet, dass nationale Standardbriefe, welche bislang – bei einem Gewicht bis 20 Gramm – 60 Cent gekostet haben, um zwei Cent teurer werden. Somit beträgt der Preis für nationale Briefe – ab dem 1. Januar 2015 – 62 Cent. Doch die Deutsche Post erhöht nicht nur ihre Preise, sondern gibt auch bekannt, andere Tarife zu senken. Der Kompaktbrief bis 50 Gramm soll – statt 90 Cent – ab dem nächsten Jahr nur noch 85 Cent kosten. Keine Preisveränderung gibt es bei Postkarten, Groß- sowie Maxibriefen. Selbst die Zusatzleistungen, wie etwa die Aufgabe per Nachnahme oder auch die Einschreibgebühr, werden – für Briefe, welche innerhalb Deutschlands versendet werden, nicht erhöht.

    Internationale Sendungen werden teurer

    Jedoch gibt es für internationale Briefprodukte eine Preissteigerung. Der Standardbrief oder auch die Postkarte, welche in das Ausland versendet wird, erlebt eine Teuerung um 5 Cent. Somit kostet die Postkarte nicht mehr 75 Cent, sondern wird auf 80 Cent erhöht. Auch diverse Zusatzleistungen, Presse- sowie Buchprodukte sowie weitere Sendungen werden an den neuen Kilotarif angepasst. Doch nicht alle Preisveränderungen sind bereits beschlossene Sache. Schlussendlich muss die Deutsche Post etwaige Preisanpassungen durch die Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Hier kommt das Price-Cap-Verfahren zur Anwendung. Wie die Deutsche Post jedoch bereits verlautbaren ließ, wurde die Liste der neuen Preisgestaltung zur Überprüfung an die zuständige Behörde übersandt. Diese hat nun – nach Einlangen des Dokuments – 14 Tage Zeit, um den Antrag positiv oder negativ zu entscheiden.

    Der Personalaufwand und die Infrastruktur sorgen für eine Preissteigerung

    In erster Linie versucht die Deutsche Post – mit dieser Preissteigerung – die gestiegenen Personalkosten aufzufangen. Die Post investiert des Weiteren auch mehrere hundert Millionen Euro, welche in die Bereiche Infrastruktur und Logistik fallen. Somit möchte das Unternehmen – auch im internationalen Vergleich – eine herausragende Qualität sicherstellen. Auch wenn die Deutsche Post eine Anhebung der Tarife plant, so wird das Durchschnittsniveau – welches innerhalb der Europäischen Union liegt – nicht übertroffen. Ein weiterer Vorteil: Durch die rechtzeitige Bekanntgabe haben die Kunden relativ lange Zeit, sich auf die Preisumstellung bereit zu machen. Liegen noch bereits vorhandene Briefmarkenbestände vor, so können diese – bis zum endgültigen Portowechsel – umgestellt bzw. aufgebraucht werden. Der Kunde erhält ab dem 1. Januar sogenannte Ergänzungsmarken. Diese haben einen Wert von 2 Cent. Diese Zusatzmarken werden entweder in den Filialen oder online erhältlich sein. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Briefmarke an einen der 2.900 Briefmarkenautomaten gedruckt wird. Somit ermöglicht die Deutsche Post eine Weiterverwendung der noch vorhandenen 60 Cent-Marken – auch nach dem Jahr 2014. Die 62 Cent-Marken soll es bereits ab Dezember 2014 geben. Diese kann der Kunde ebenfalls in den diversen Postfilialen sowie auch im Internet erwerben.

    Auch Werbekunden müssen tiefer in die Tasche greifen

    Neuerungen gibt es auch für Werbekunden. Hier steigt der Preis für inhaltsgleiche Massensendungen von 36 Cent auf 39 Cent pro Stück. Zum ersten Mal – seit 18 Jahren – erhöht die Deutsche Post den Preis für die „Infopost Groß“. Die anderen Formate, welche im Bereich Infopost vorhanden sind, bleiben jedoch von der Preisveränderung unberührt. Eine weitere Preissteigerung gibt es für den Postwurfspezial. Auch hier erlebt das Produkt – zum ersten Mal seit zehn Jahren – eine Preissteigerung. Die durchschnittliche Preiserhöhung des Postwurfspezial beträgt rund 10 Prozent.

    Die Übersicht – welche Produkte kosten ab dem 1. Januar 2015 mehr bzw. weniger?

    • Standardbrief bis 20 Gramm – aktuell 60 Cent; ab 2015 62 Cent
    • Kompaktbrief bis 50 Gramm – aktuell 90 Cent; ab 2015 85 Cent
    • Infopost Groß – aktuell 36 Cent; ab 2015 39 Cent
    • Internationale Postkarte – aktuell 75 Cent; ab 2015 80 Cent
    • Internationaler Standardbrief bis 20 Gramm – aktuell 75 Cent; ab 2015 80 Cent
    • Internationale Briefe zum Kilopreis; aktuell 48 Cent; ab 2015 50 Cent
    • Internationaler Eilbrief; aktuell 5,12 Euro – ab 2015 5,36 Euro
    • Internationale Nachnahme; aktuell 7,14 Euro – ab 2015 8,33 Euro
    • Internationale Werbeantwort; aktuell 1,10 Euro – ab 2015 1,20 Euro
    • Infopost International Priority pro Stück; aktuell 48 Cent – ab 2015 50 Cent
    • Infopost International Economy pro Stück; aktuell 45 Cent – ab 2015 47 Cent
    • Presse und Buch Priority; aktuell 0,75 Cent – ab 2015 80 Cent
    • Presse und Buch Economy bis 500 Gramm; aktuell 3 Euro – ab 2015 3,20 Euro
    • Presse und Buch Economy bis 1000 Gramm; aktuell 5,50 Euro – ab 2015 6 Euro
    • Presse und Buch Economy bis 2000 Gramm; aktuell 11 Euro – ab 2015 12 Euro

    Messenger-App SIMSme von der Deutsche Post

    simsme logo

    Im Zeitalter von wachsender Überwachung, Mitlesen von E-Mails und anderem Datendiebstahl startet die Deutsche Post die Messenger-App SIMSme, einen kostenlosen Versandservice von Nachrichten mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung.

    Facebook, Twitter, WhatsApp und Co. haben zwei Dinge gemeinsam: private Nachrichten sind nicht wirklich privat. Sie können mitgelesen und gesammelt werden, um dann vom Sender ein Profil zu erstellen, das wiederum für Werbezwecke weiterverkauft werden kann. Und zweitens stehen die entsprechenden Server nicht in Deutschland. Die deutschen Datenschutzgesetze können so umgangen werden.

    Die sichere Nachrichtenübermittlung

    simsme selbstzerstoerung funktion

    SIMSme Selbstzerstörungsfunktion für sensible Daten.

    Der Secure-Instant-Messenger der Deutschen Post, kurz SIMSme, ist eine neue und sichere Alternative. Der Server steht in Deutschland, was die Einhaltung der deutschen Datenschutzgesetze garantiert. Der Service ist in der Regel kosten- und werbefrei. Nur wenn man ganz sensible Nachrichten verschicken möchte, die sich nach einer bestimmten Zeit selbst zerstören sollen, kostet dieser Service 0,89 Euro. Besonders wichtig ist, dass der Nutzer von SIMSme alle Rechte über seine Nachrichten, Bilder, Videos und sonstigen versendeten Daten behält. Oft werden persönliche Rechte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt oder sogar vollständig abgetreten. Das ist bei SIMSme nicht der Fall.

    SIMSme ist ab sofort verfügbar

    Die neue App ist ab sofort für Apple iPhone und Android-Smartphones kostenlos in den entsprechenden Download-Stores verfügbar. Bei der Anmeldung muss lediglich die eigene Rufnummer übermittelt werden. Mit dieser Nummer wird der Nutzer bzw. seine Mobilnummer verifiziert. Gleichzeitig erfährt der Kunde, welche seiner Kontakte aus dem eigenen Telefonbuch ebenfalls bereits SIMSme verwenden. Benutzt ein Kontakt die App noch nicht, kann er direkt per SMS, Facebook oder E-Mail dazu eingeladen werden.

    Marco Hauprich, Senior Vice President Mobile & New Media bei der Deutschen Post, ist von SIMSme überzeugt und kommentiert die neue App entsprechend: „Die Deutsche Post steht seit über 500 Jahren für einen sicheren und vertraulichen Transport von Informationen. Das gilt nun auch für beliebte Instant-Messages von Smartphone zu Smartphone. Wir sorgen für höchstmöglichen Datenschutz nach den strengen deutschen Gesetzen, und zwar ohne dass der Nutzer dabei einen Mehraufwand hat. Wir stellen SIMSme kostenlos zur Verfügung und nutzen den Service auch nicht zu Werbezwecken, wie andere Dienste das tun.”

    SIMSme bereits jetzt ein ausgezeichneter Service

    simsme trusted app

    Trusted App Zertifikat für die SIMSme App.

    Bereits vor der Freischaltung wurde SIMSme umfassend von mediaTest digital in Kooperation mit TÜViT (TÜV Nord Group) geprüft und als “Trusted App” ausgezeichnet. Die Deutsche Post denkt zudem darüber nach, die App auch als Kommunikationswerkzeug für Unternehmen anzubieten. Dann allerdings soll der Service kostenpflichtig sein, da auch die Verschlüsselung aufgrund der sensibleren Daten dann entsprechend hochwertiger sein müsste.