Wer haftet bei Verlust von Paketen und Briefen?

Jeder kennt das Szenario: Sie haben ein Paket oder einen Brief erwartet, aber es kommt einfach nicht an. In solchen Fällen kann es schwierig sein, herauszufinden, was passiert ist und wie man das Problem lösen kann. In diesem Ratgeber werden wir uns mit den wichtigsten Fragen rund um das Thema „Verlorene Pakete und Briefe“ beschäftigen. Wir werden Ihnen zeigen, wie Sie vorgehen können, wenn Ihr Paket verloren geht, wer für den Verlust verantwortlich ist und wie Sie eine Entschädigung fordern können.

Wie melde ich ein verlorenes Paket?

Normalerweise ist es die Aufgabe des Absenders, den Verlust eines Pakets zu melden. Der Absender hat das Paketporto bezahlt und ist somit der Vertragspartner des Paketdienstes. Außerdem hat der Absender den Beleg über den Versand des Pakets, der für die Beantragung einer Nachforschung oder Entschädigung benötigt wird. Allerdings haben in Deutschland auch Empfänger das Recht, Ansprüche geltend zu machen. Dieses Recht ist im § 421 HGB festgelegt und kann nicht durch die AGB der Paketdienste außer Kraft gesetzt werden.

Was, wenn der Absender eine Nachforschung verweigert?

Sollte der Absender sich weigern, eine Nachforschung einzuleiten, verletzt er seine vertraglichen Nebenpflichten. Dies ist besonders wichtig, wenn Pakete von Privatpersonen an Privatpersonen versandt werden, wie zum Beispiel bei Verkäufen über eBay. In solchen Fällen können Sie als Empfänger selbst eine Nachforschung einleiten und gegebenenfalls Schadenersatz fordern.

Wer erhält die Entschädigung für verlorene Pakete?

Wenn der Absender vom Paketdienst eine Entschädigung für ein verlorenes Paket erhält, muss er das Geld anschließend an den Empfänger weiterleiten. Bei Käufen von professionellen Versandhändlern trägt der Verkäufer das Transportrisiko. Das bedeutet, dass der Verkäufer in diesem Fall die Verantwortung für den sicheren Versand der Ware hat und bei Verlust oder Beschädigung des Pakets den Kaufpreis zurückerstatten oder eine Ersatzlieferung vereinbaren muss.